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Aktiengesellschaft

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Begriffe und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff: Kommanditaktiengesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KMAG) ist eine gesetzlich bestimmte Sonderform der Aktiengesellschaft (AG), die von dieser insofern abweicht als diese eine personalistische Komponente aufweist und für bestimmte Gesellschafter die Stellung ähnlich jener von Kollektivgesellschaftern zuweist, indem diese für die Verbindlichkeit der Gesellschaft subsidiär unbeschränkt und solidarisch haften.

Sprachsynonyme:

  • Französisch: société en commandite par actions
  • Italienisch: società in accomandita per azioni
  • Englisch: partnership limited by shares

Legaldefinition

Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen

Kommanditaktiengesellschaft

= Rechtsträger nach dem Vorbild der AG, mit dem Unterschied, dass mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern solidarisch und unbeschränkt wie der Kollektivgesellschafter haftet; die KMAG ist kaum verbreitet.

Aktiengesellschaft

= kapitalbezogener Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Gesellschafter höchstens für die Aktien-Liberierung haften.

» Begriff: Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

= teils kapitalbezogene (Stammkapital) und teils personenbezogene Gesellschaft (namentlich im HR eingetragene Gesellschafter als Teilhaber) mit eigener Rechtspersönlichkeit, mit Stammeinlagen, die mindestens durch CHF 1‘000 teilbar sind und max. CHF 2 Mio. ausmachen dürfen.

» Weiterführende Informationen zur GmbH

Kollektivgesellschaft

= personenbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die Gesellschafter subsidiär persönlich haften.

» Kollektivgesellschaft

Kommanditgesellschaft

= überwiegend personen- und teils kapitalbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die subsidiär unbeschränkt haftenden Gesellschafter (sog. Komplementäre) persönlich haften und die Kommanditäre beschränkter Haftung unterworfen sind.

» Kommanditgesellschaft

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