Der Gründungs-Ablauf gliedert sich in folgende Etappen:
- Gründungsvorbereitung
- Feststellung des gemeinsamen Gründungswillens
- Abklärung der übereinstimmenden Interessen + Absenz von Interessenkonflikten
- Aufstellung der Statuten
- Bestimmung der Organe
- Aktienzeichnung + Liberierung
- Businessplan
- Errichtungsakt
- Beurkundung durch Notar bzw. Notariat » Öffentliche Urkunde (OR 629 Abs. 2, OR 631 Abs. 1)
- vgl. Gründungsakt und qualifizierte Gründung
- Entstehungsstadium
- Handelsregisteranmeldung (OR 643 Abs. 1)
- Handelsregistereintragung führt zur Erlangung der eigenen Rechtspersönlichkeit der AG.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft stellt an Personen, Dokumente und Errichtungsprozess bestimmte Anforderungen:
» Statuten