Bezüglich Gründer ist folgendes zu beachten:
- Zahl der Gründungsmitglieder
- Eine oder mehrere Personen
- Mindestzahl: 1
- Persönliche Gründer-Voraussetzungen
- Gründer = Personen, die die Gründungs-Erklärung abgeben
- Als Gründer kommen in Betracht
- Natürliche Personen
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
- juristische Personen
- bei einfachen Gesellschaften können nur deren Einzelpersonen als AG-Gründer auftreten
- fiduziarische Gründer
Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften
Vorschriften bezüglich Nationalität und Wohnsitz der AG-Gründer wurden aufgehoben.
Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss aber in der Schweiz wohnhaft sein (OR 718 Abs. 4).