Die Kapitalherabsetzung ist die Reduktion der Aktienkapital-Ziffer.
Hat die AG nicht mehr benötigte Mittel oder eine Sanierungssituation, so wird das Thema der Kapitalherabsetzung aktuell. Immer ist sicherzustellen, dass die Kapitalherabsetzung nicht Gläubiger benachteiligt.
Der Gesetzgeber differenziert folgende Kapitalherabsetzungs-Varianten:
» Kapitalherabsetzung mit Mittelabfluss
(auch Konstitutive AK-Herabsetzung, vgl. OR 732)
» Kapitalherabsetzung ohne Mittelabfluss
(auch Deklaratorische AK-Herabsetzung, vgl. OR 735)
» Kapitalherabsetzung mit Mittelzufluss
(auch AK-Herabsetzung bei gleichzeitiger AK-Wiedererhöhung)