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Aktiengesellschaft

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Kapitalherabsetzung mit Mittelzufluss

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(auch Aktienkapital-Herabsetzung bei gleichzeitiger Aktienkapital-Wiedererhöhung [i.c. auf die Höhe des ursprünglichen Aktienkapitals])

Ziele:

  • Finanzielle Sanierung (wirtschaftliche Sanierung im Gegensatz zur blossen Bilanzsanierung)
  • Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand bei einer Wiedererhöhung auf das frühere AK
    • Finanzielle Situation
    • Zweite Kapitalleistung der Aktionäre
    • Umfang der Aktiven in der Bilanz

Motive:

  • Wiederherstellung einer tragfähigen Kapitalbasis
    • zB Kapitalherabsetzung auf Null und Wiederhöhung auf die ursprüngliche AK-Höhe, mit Voll-Liberierung (sog. „Harmonika-Sanierung“)

Rechtliche Qualifikation:

  • Umstrukturierung im technischen Sinne

Voraussetzungen:

Verfahren (bei Wiedererhöhung auf das ursprüngliche AK):

  • Vorbemerkungen
    • grosse Teile des rechtlichen Verfahrens erübrigen sich
      • Aus Haftungsgründen kann es zweckmässig sein, dass sein die Abläufe obwohl die registerlichen und statutarischen Kenndaten unverändert bleiben, alle einzelnen Abläufe auch Dritten transparent zu machen
    • Verfahren wie bei der deklaratorischen Kapitalerhöhung (auch Kapitalerhöhung ohne Mittelabfluss), aber weil alles gleich bleibt (Kapital, Anzahl der Aktien und Nennwert, keine Ausgabe neuer Aktien
      • ohne Statutenänderung
      • ohne Handelsregistereintrag (Ansicht von Lehre und Rechtsprechung)
        • Warnhinweis: Aus Haftungsgründen etc. kann es zweckmässig sein, von der Lehransicht abzuweichen und die Abläufe, obwohl die statuarischen und registerlichen Kenndaten unverändert bleiben, in allen Einzelheiten auch Dritten transparent zu machen
    • Kein Schuldenruf (vgl. OR 735)
      • Gläubiger haben weder Befriedigungs- noch Sicherstellungsanspruch
      • Keine Beachtung eines frühesten HR-Anmeldungszeitpunktes mangels Schuldenrufs
    • Es gelten die Regeln der ordentlichen Kapitalerhöhung mit sofortiger, voller Liberierung (vgl. OR 650 ff. iVm OR 632 Abs. 5)
  • Durchführung einer Generalversammlung
    • Öffentliche Urkunde 1
      • Kapitalherabsetzungsbeschluss der GV
      • Kapitalerhöhungsbeschluss der GV
  • VR-Massnahmen
    • Standardablauf
      • Veranlassung der Zeichnung durch Zeichnungsscheine (vgl. OR 652)
      • Überwachung der Liberierung (vgl. OR 652c und OR 633)
    • Öffentliche Urkunde 2
      • nur bei Wiedererhöhung auf nicht den gleichen AK-Betrag wie ursprünglich bzw. mit Handelsregistereintrag
  • Vollzug bzw. Nachbearbeitung
    • Verbuchung der Kapitalreduktion und Wiedererhöhung etc.
    • Steuerdeklaration zur gegebenen Zeit

Bilanz:

  • Änderung des Umfangs der Aktiven in der Bilanz, da die bisherigen Aktionäre eine sog. „zweite Einlage“ leisten
  • Verbuchungen nach individueller Bilanzierungsgrundlage

Steuern:

  • Individuelle Prüfung allfälliger Steuerfolgen im Sanierungsfalle (Sanierungsgewinn?) notwendig

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