Die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wird oft als Instrument für die Bilanzsanierung eingesetzt. Der Ablauf ist der Folgende:
- Kapitalerhöhung
- Verrechnungsliberierung
- Liberierung durch Verrechnung des Guthabens des Gläubigers mit der Schuld der Gesellschaft
- Gläubiger wird zum Aktionär der schuldnerischen Gesellschaft
- Prüfungsbestätigung nach OR 652f
- Statutenänderung
- Öffentliche Beurkundung von Kapitalerhöhung und Statutenänderung
- Handelsregisteranmeldung
Der Vollzug der Umwandlung bewirkt die Bilanzsanierung.