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Aktiengesellschaft

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Abhängige AG

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die abhängige Aktiengesellschaft (AG) ist als Fakt nicht mehr aus der heutigen Wirtschaftswelt wegzudenken:

  • Definition
    • Abhängige AG   =   Aktiengesellschaft ohne eigene Selbstbestimmung und ohne eigene Selbstverwaltung
  • Grundlagen
    • OR 620 ff. + Ausgestaltung von Rechtsträger sowie Aktionariat
  • Abgrenzungen
    • Aktiengesellschaft mit mehr als einem Aktionär
    • Familien-AG
    • Einmann-AG
    • Tochtergesellschaft
    • Organgesellschaft
    • Konzerngesellschaft
  • Rechtliche Identifikation der abhängigen Gesellschaft und beherrschende Person
    • Rechtliche Trennung der abhängigen AG + der beherrschenden Person
    • Wirtschaftliche Identität der abhängigen AG + der beherrschenden Person
  • Abhängigkeiten
    • Definition
      • Allgemein
        • Abhängigkeit   =   Herrschaftsverhältnis, der einen Gesellschaft oder Person gegenüber einer anderen Gesellschaft
      • Rechtserheblich Abhängigkeit
        • (Rechtserhebliche) Abhängigkeit   =   die Konstellation, die unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs und / oder Gesetzesumgehung aufgrund einer willensmässigen Einflussnahme geschaffenen wirtschaftlichen Identität zwischen Gesellschaft und einer hier stehenden, natürlichen oder juristischen Person
      • Wirtschaftliche Abhängigkeit
        • (Wirtschaftliche) Abhängigkeit   =   eine Konstellation von abhängiger Gesellschaft und beherrschender Person, welche nur aufgrund der rechtlichen tatsächlichen Umstände festgestellt werden kann
    • Mittel für die Begründung eines Herrschaftsverhältnisses
      • Nicht freier Wille / aufgezwungener fremder Wille
      • Abhängigkeit bei Entschluss und Entscheid oder der Zustimmung von einem Dritten
    • Abhängigkeitsformen
      • Stimmenmässige Abhängigkeit
        • Stimmenmehrheit aufgrund Kapitalmehrheit
        • Stimmenmehrheit ohne Kapitalmehrheit
          • Stimmrechtsaktien
          • Stimmbindungen
          • Stimmenkauf
          • Depotstimmrecht
          • Aktionärs-Desinteresse
      • Statutarische bzw. organisatorisch Abhängigkeit
        • Organbestellung
        • Geschäftsführung
        • Disposition über Reingewinn
      • Vertragliche Abhängigkeit
        • Organbestellung
        • Geschäftsführung
        • Disposition über Reingewinn
        • Abhängiger Verwaltungsrat
    • Dauer / Planmässigkeit
      • Gewisse Autoren verlangen eine Dauer und Planmässigkeit der Einflussnahme für eine Abhängigkeitsannahme
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise + Rechtssicherheit
    • Sinnvolle Betrachtungsweisen
      • Kein übertriebener Rechtsformalismus
      • Was für die AG gilt, gilt nicht für die Aktionäre
      • Wirtschaftliche Verflochtenheit kann ein Festhalten an der formalen juristischen Konstruktion erfordern
      • Bei der Überschneidung der Interessenkreise von AG und beherrschender Person kann es gerechter sein, die formalrechtlich getrennten Rechtskreise als Einheit zu behandeln (= Durchgriff; siehe unten)
    • Kasuistik
      • zB Abtretung einer Forderung vom Alleinaktionär an seine Einmann-AG zur Erreichung eines günstigeren Gerichtsstandes (Fall „Alpina-AG“; vgl. BGE 58 II 162 ff.)
      • zB Bürgschaft des Alleinaktionärs für seine Einmann-AG (vgl. BGE 53 II 25; BGE 81 II 461)
      • zB Verkauf aller Aktien einer Immobilien-AG (vgl. BGE 45 II 34 f.; SAG 22 (1949/50) 125)
      • zB Durchdringen persönlicher Eigenschaften der Mitglieder wie
        • Feindeigenschaft
        • Unredlichkeit des Alleinaktionärs
        • Verwandtschaft
      • zB steuer- und abgaberechtliche Fragestellungen
        • Konfiskation
        • Aufrechnungsthemen
      • zB Gleichstellung im Strafrecht, wie ein Abstellen auf die äusseren Rechtsformen oder auf die von ihr verborgene Realität
        • Vorschiebung von Strohmännern / Gleichbehandlung des tatsächlichen Verwaltungsorgans (vgl. BGE 85 II 111 ff.; BGE 78 IV 28)
  • Grenzen der rechtlichen Trennung von beherrschender und abhängiger Person
    • Gesetzliche Minimalerfordernisse
    • Grenze von Recht, Sitte und Möglichkeit
    • Zweckwidrige Rechtsinstitutsverwendung
      • Gesetzesumgehung
      • Rechtsmissbrauch
  • Missbrauch
    • Zweckwidrige Verwendung der abhängigen Gesellschaft
  • Durchgriff
    • Allgemein
      • Verneinung, dass abhängige Gesellschaft und beherrschende Person rechtlich getrennt sind
      • Wirtschaftliche Betrachtungsweise
      • Erfordernis der Einheitsbehandlung (in Sonderfällen)
    • Rechtliche Identifikation von herrschender Person und abhängiger Gesellschaft
      • Geltendmachung der wirtschaftlichen Identität
    • Missbrauchstatbestände
      • Vertragsumgehungen mithilfe der abhängigen Gesellschaft
        • zB Handeln lassen einer abhängigen AG statt seiner selbst
        • zB Umgehen eine persönlich verpflichtenden Konkurrenzverbots durch die AG
      • Haftungstatbestände
        • Haftung der herrschenden Person für die Schulden der abhängigen Gesellschaft
          • zB Missachtung der Gläubigerschutzvorschriften
          • zB Missachtung der Kapitalbindungsvorschriften (Verfügung über Gesellschaftsvermögen wie über eigenes
          • zB direkte Haftung der herrschenden Person für die Verbindlichkeiten der abhängigen Gesellschaft, namentlich bei:
            • Veranlassung von Geschäftsabschlüssen ohne genügende Kapitalausstattung
            • vollständiger Gewinnabführung bei der abhängigen Gesellschaft
            • etc.
    • Umgehungstatbestände
      • zB Erwerb eigener Aktien über das erlaubte Mass hinaus
      • zB Missbrauch von Stimmrechtsverhältnissen Tochter-/Muttergesellschaft
      • etc.
  • Fazit
    • Eine Gefährdung oder Umgehung der gewählten Rechtsform darf nicht aus Zweckmässigkeits- und Billigkeitsgründen akzeptiert werden
    • Für die abhängige Gesellschaft müssen die Regeln massgebend bleiben, die für die gewählte Rechtsform gelten.

Literatur

  • CAFLISCH SILVIO, Die Bedeutung und die Grenzen der rechtlichen Selbständigkeit der abhängigen Gesellschaft im Recht der Aktiengesellschaft, Diss., Winterthur 1961, 284 S., insbesondere S. 48 ff.

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