Der Konzern
- ist im Schweizerischen Recht nicht geregelt
- Anwendung des Aktienrechts
- Anwendung von Lehre und Rechtsprechung
- beinhaltet üblicherweise die Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, bei der die eine die andere beherrscht
- besteht in der Regel in einem Mutter-Tochter-Verhältnis oder aber auch Grossmutter-Mutter-Tochter-Verhältnis
- lässt die rechtliche Selbständigkeit fusionsfähiger Rechtsträger beibehalten und bildet trotzdessen eine wirtschaftliche Einheit
- hat heute eine beachtliche Bedeutung
Weiterführende Informationen
Literatur
- DRUEY JEAN NICOLAS, Leitungsrecht und –pflicht im Konzern, in: Vom Gesellschafts- zum Konzernrecht, Bern 2000, S. 1 ff.
- KUZMIC KRISTINA, Haftung aus „Konzernvertrauen“, SSHW, Bd. 187, Zürich 1998
- PETER HENRY, „Spaghetti-Konzernrecht“, in: FS Nobel, Zürich 2005, S. 251 ff.
- PLUESS ADRIAN, Zur Rechtsstellung des „Konzernführers“, in: Neues zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Forstmoser, Zürich 1993, S. 147 ff.
- SCHILTKNECHT RETO, Arbeitnehmer als Verwaltungsräte abhängiger Konzerngesellschaften, Diss. Bern 1997
- VON DER CRONE HANS CASPAR / WALTER MARIA, Konzernerklärung und Konzernverantwortung, in SZW 2001 S. 53 ff.