Den Entscheid über Existenz, Art, Umfang und Inhalt eines formellen Compliance-Systems überlässt der Gesetzgeber der Eigeninitiative des Verwaltungsrats (VR).
Als minimale Compliance-Vorgaben gelten:
- nachvollziehbare Organisation
- klare Weisungen
- unmissverständliche Kompetenzregelungen
- in den compliance-kritischen Bereichen des Unternehmens wie
- Kartellrecht / Wettbewerbsrecht / Lauterkeit
- Exportrestriktionen o.a.
- in den compliance-kritischen Bereichen des Unternehmens wie
- Interne Kontrolle (IKS)
- Identifizierung der Compliance Risiken
- Definierung von Massnahmen zur Risiko-Vermeidung bzw. -bewältigung
Umfragen zufolge sind Tonalität und Durchsetzungswille der obersten Leitung wichtiger als interne Paper-Weisungen.