Der Verwaltungsrat (VR) ist für Oberleitung und Überwachung der Gesellschaft zuständig (vgl. OR 716a).
Die Gestaltung und Festsetzung der Corporate Governance (CG)-Regulatorien zählt zu den Oberleitungs- und Überwachungsaufgaben, weshalb der VR für deren Festsetzung zuständig ist.