Für die KMAG gelten folgende Regeln:
- Primärhaftung
- Gesellschaftsvermögen der KMAG
- Sekundärhaftung
- unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften
- subsidiär persönlich
- unbeschränkt und
- solidarisch
- also Haftung nur einzelner Gesellschafter analog der Stellung als Kollektivgesellschafter
- unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften