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Aktiengesellschaft

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KMAG-Gründung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es sind die Regeln der Aktiengesellschaft anwendbar.

  • Öffentlich zu beurkundende Gründungsurkunde
  • Statuten
    • mindestens ein persönlich haftender Gesellschaft muss namentlich erwähnt sein
  • Handelsregisteranmeldung
    • Eintragung der KMAG
    • Eintragung des bzw. der persönlichen haftenden Aktionärs/Aktionäre
    • Eintragung der Mitglieder der Aufsichtsstelle
  • etc.

» Gründung einer Aktiengesellschaft

KMAG-Firma (Name)

  • Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination
  • Gesellschaftsbezeichnung (ausgeschrieben: „Kommanditaktiengesellschaft“ oder mit Kürzel: „KMAG“)

Übergangsrecht

Für KMAG nach altem Firmenrecht vgl. www.firmen-recht.ch / Rubrik Übergangsrecht

Weiterführende Informationen

» Gründung einer Kommanditgesellschaft: Firma

» Firmenrecht

KMAG-Sitz

Der Gesellschaftssitz der KMAG orientiert sich an den Regeln der AG.

» Sitz der Aktiengesellschaft

Zweck und Dauer

Es sind die Regeln der AG analog anwendbar.

» Zweck und Dauer der Aktiengesellschaft

Aktienkapital

Die KMAG hat – wie die AG – ein in bestimmter Höhe festgesetztes Grundkapital.

Grundsätzlich sind beide Gesellschafterarten nur über ihre Einlagen auf die Aktien am KMAG-Vermögen beteiligt.

„Wird ein Kommanditkapital nicht in Aktien zerlegt, sondern in Teile, die lediglich das Mass der Beteiligung mehrerer Kommanditäre regeln, so gelten die Vorschriften über die Kommanditgesellschaft“ (vgl. OR 764 Abs. 3).

» Aktienkapital

» Kommanditgesellschaft: Beitragsleistungen

» Kommanditgesellschaft: Anteil an Gewinn und Verlust

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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