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Aktiengesellschaft

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KMAG und Steuern

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerung der KMAG

Die KMAG wird steuerlich wie die AG behandelt. Weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene sind Sonderbehandlungen vorgesehen [vgl. ISLER E., Zur steuerrechtlichen Eignung der Kommanditaktiengesellschaft, in SAG 29 (1956/1957), S. 182]. Auch die Steuerpraxis kennt keine Ausnahmen

Besteuerung der persönlich haftenden Aktionäre

  • Differenzierung des Entgelts des unbeschränkt haftenden Gesellschafters?
    • in Salär für Geschäftsführung und Sondervergütung für das übernommene Haftungsrisiko (Risikoprämie)?
    • denkbar, infolge der geringen Verbreitung der KMAG aber nicht publik
  • Risikoprämie für Übernahme der unbeschränkten Haftung?
    • Die persönlich haftenden Aktionäre können die Übernahme auch eines effektiven Haftungsrisikos nicht als abzugsfähige Aufwendung steuerlich absetzen

Besteuerung der übrigen Aktionäre

Es gelten die allgemeinen Regeln zur Besteuerung der Aktionäre der AG.

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