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Aktiengesellschaft

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Gewinnverteilung / Verlusttragung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Gewinnverteilung bzw. Verlusttragung gelten folgende Grundsätze:

Gewinnverteilung

  • Arten
    • Vortragung auf neue Rechnung
    • Dividendenausschüttung
  • Aktionärsrechte
    • Recht auf Gewinnanteil (vgl. OR 660 f.)
    • keine Zinsanspruch auf Anteil am Aktienkapital
  • Ausschüttungspraxis
    • Kontinuität
    • Publikumsgesellschaften
      • Ausschüttungsinteresse der Publikumsaktionäre
        • im Allgemeinen
        • institutionelle Anleger (Anlagevorgaben / Aufsicht)
        • Performance-Folgen für Fonds
      • Aktienbeurteilung durch Finanzanalysten
    • Unternehmer-Aktionäre bzw. Mitarbeiter-Aktionäre
      • Verhältnis von Lohn und Dividende?
      • siehe Box unten
    • Beachtung Steuerfolgen für die Gesellschaft

Verlusttragung

Zu beachtende Kriterien

  • Bildung der Reserven
  • Künftiger Liquiditätsbedarf des Unternehmens
  • Erhaltung Aktienkapital (keine Kapitalrückgewähr, vgl. OR 678; siehe nachfolgende Box)
  • Vorsichtsprinzip
  • Ausschüttungspraxis / Kontinuität
  • Steuerfolgen der Ausschüttung für die Gesellschaft
  • etc.

Zuständigkeit

Vorschlagsrecht

Weiterführende Informationen

Verhältnis von Lohn und Dividende (Höherer Lohn oder mehr Dividende?)

  • Unternehmer-Aktionäre oder Mitarbeiter-Aktionäre
    • Fragestellung
      • Soll das Unternehmensergebnis als Lohn oder als Dividende bezogen werden?
    • Kriterien
      • Bezugsplanung (Liquiditätsbedarf des Unternehmens, Kontinuität, temporale Dosierung, Nutzung der Ermessenspielräume etc.)
        • aus Sicht der Gesellschaft
        • aus Sicht des Unternehmer- bzw. Mitarbeiter-Aktionärs
        • aus Gesamtsicht (Gesellschaft und Aktionär)
      • Bisherige Relationen von Lohn und Dividende
      • Gesamtbezug p.a.
      • Sozialversicherungen
      • Berücksichtigung Vorsorgesituation
      • Beachtung der Steuergrundsätze
      • Beachtung der Gesamtsteuerbelastung
    • Notwendigkeit der Erstellung von Vergleichsrechnungen
    • Vgl. Lohn-Erscheinungsformen: Unternehmerlohn

Dividendenbesteuerung

Kapitalrückgewähr

  • Aktionäre, VR-Mitglieder und nahestehende Personen sind für ungerechtfertigt und in bösem Glauben bezogene Dividenden, Tantiemen, andere Gewinnanteile und Bauzinse rückerstattungspflichtig (vgl. OR 678 Abs. 1).
  • Eine Rückerstattungspflicht besteht auch für andere Leistungen der AG, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft stehen (vgl. OR 678 Abs. 2).
  • Der Rückerstattungsanspruch steht der Gesellschaft und dem Aktionär zu, dieser klagt auf Leistung an die Gesellschaft (vgl. OR 678 Abs. 3).
  • Die Rückerstattungspflicht verjährt 5 Jahre nach dem Leistungsempfang (vgl. OR 678 Abs. 4).

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