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Aktiengesellschaft

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Rechnungsdarstellung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziele der Rechnungsdarstellung

Darstellung:

  • Anwendung des Klarheitsprinzips
  • Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips
  • ev. individuell sinnvolle Ergänzungs-Unterteilung, da Gesetz Mindeststandard festlegt

Gliederung:

  • Erfordernis der Gruppenbildung nach Posten
  • Anwendung des Übersichtlichkeitsprinzips

Erfolgsrechnung

Begriff:

Erfolgsrechnung = vergleichende Darstellung von Aufwendungen (Ausgaben) und Erträgen (Einnahmen) pro Geschäftsjahr, aus deren Aufzeichnungen sich der Erfolg (Jahresgewinn) oder Misserfolg (Jahresverlust) berechnet

Gliederung:

Die Gliederungsvorschrift von OR 663 lässt sich wie folgt umsetzen:

  • Aufwendungen:
    • Betriebliche Aufwendungen
      • Warenaufwand
      • Personalaufwand
      • Finanzaufwand
      • Aufwand aus Abschreibungen
      • Übriger Betriebsaufwand
    • Betriebsfremde Aufwendungen
      • Warenaufwand
      • Personalaufwand
      • Finanzaufwand
      • Aufwand aus Abschreibungen
      • Übriger betriebsfremder Aufwand
    • Ausserordentliche Aufwendungen
      • Warenaufwand
      • Personalaufwand
      • Finanzaufwand
      • Aufwand aus Abschreibungen
      • Übriger ausserordentlicher Aufwand
  • Erträge:
    • Betriebliche Erträge
      • Erlöse aus Lieferungen und Leistungen (L+L)
      • Finanzertrag
      • Erlöse aus Anlagenverkauf
      • Übriger Betriebsertrag
    • Betriebsfremde Erträge
      • Erlöse aus Lieferungen und Leistungen (L+L)
      • Finanzertrag
      • Erlöse aus Anlagenverkauf
      • Übriger Betriebsfremder Ertrag
    • Ausserordentliche Erträge
      • Erlöse aus Lieferungen und Leistungen (L+L)
      • Finanzertrag
      • Erlöse aus Anlagenverkauf
      • Übriger ausserordentlicher Ertrag

Gliederung erlaubt es dann bei Führung der doppelten Buchhaltung zu ermitteln:

  • Jahresgewinn
  • Jahresverlust

Bilanz

Begriff:

Bilanz = nach Gruppen (Aktiven und Passiven) geordnete Momentaufnahme der finanziellen Situation der AG per Ende des Geschäftsjahres oder aus bestimmtem Anlass (Zwischenbilanz) etc., aus deren Aufzeichnungen sich Bilanzgewinn oder Bilanzverlust errechnen lässt.

Gliederung:

Die Gliederungsvorschrift von OR 663a wird wie folgt angewandt:

  • Aktiven
    • Umlaufvermögen
      • Flüssige Mittel
      • Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen (L+L)
      • Vorräte
      • Andere Forderungen
      • Nicht einbezahltes Aktienkapital
      • Aktive Rechnungsabgrenzungspositionen
    • Anlagevermögen
      • Sachanlagen
      • Beteiligungen
      • Intellectual properties
  • Passiven
    • Fremdkapital
      • Schulden aus Lieferungen und Leistungen (L+L)
      • Kurzfristiges Fremdkapital
      • Langfristiges Fremdkapital
      • Rückstellungen
      • Passive Rechnungsabgrenzungspositionen
    • Eigenkapital
      • Aktienkapital
      • Gesetzliche Reserven
        • Allgemeine Reserve
        • Reserve für eigene Aktien
        • Aufwertungsreserve
      • Andere Reserven

Gliederung erlaubt es zu ermitteln:

  • Bilanzgewinn
  • Bilanzverlust

Anhang

Begriff:

Der Anhang dient der Erläuterung von Erfolgsrechnung und Bilanz für deren besseres Verständnis.

Inhalt:

Der Anhang hat zu enthalten:

  1. den Gesamtbetrag der Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter;
  2. den Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt;
  3. den Gesamtbetrag der nichtbilanzierten Leasingverbindlichkeiten;
  4. die Brandversicherungswerte der Sachanlagen;
  5. Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen;
  6. die Beträge, Zinssätze und Fälligkeiten der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihensobligationen;
  7. jede Beteiligung, die für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich ist;
  8. den Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven übersteigt, wenn dadurch das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird;
  9. Angaben über Gegenstand und Betrag von Aufwertungen;
  10. Angaben über Erwerb, Veräusserung und Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, einschliesslich ihrer Aktien, die eine andere Gesellschaft hält, an der sie mehrheitlich beteiligt ist; anzugeben sind ebenfalls die Bedingungen, zu denen die Gesellschaft die eigenen Aktien erworben oder veräussert hat;
  11. den Betrag der genehmigten und der bedingten Kapitalerhöhung;
  12. Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung;
  13. allenfalls die Gründe, die zum vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle geführt haben;
  14. die anderen vom Gesetz vorgeschriebenen Angaben.

Dokumente

Jahresrechnung:

  • Erfolgsrechnung
  • Bilanz
  • Anhang

Geschäftsbericht (sog. Jahresbericht):

  • Erläuterung des Geschäftsverlaufs
  • Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der AG

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