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Aktiengesellschaft

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Reserven

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Reserven sind Gewinne der AG, die in der Gesellschaft zurückbehalten werden:

Begriff

  • Eine gesetzliche Definition fehlt.
  • Reserven = Rücklagen in der Bilanz, die einer spezifischen Verwendung vorbehalten sind

Funktion

  • Buchhalterische Ausschüttungssperre
  • Einordnung in der Bilanz
    • als Teil des Eigenkapitals
    • auf der Passivenseite
  • in der Regel keine physische Ausscheidung

Herkunft

  • Regelfall: von der AG selbst erwirtschaftetes Eigenkapital
  • Spezialfälle:
    • aus dem Agio einer sog. Überpari-AK-Erhöhung
    • aus Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs) (vgl. OR 671 Abs. 2 Ziffer 2)
    • aus den gesetzlichen Reserven, sofern und soweit deren Saldo den Anteil 20 % des AK übersteigt

Verwendung

  • Je nach Reserveart unterschiedlich (siehe die nachfolgenden Reservearten)
  • Verbot der „Reserven-Ausschüttung“ an die Aktionäre, sofern und soweit das Eigenkapital (Aktienkapital und Reserven) nicht mehr gedeckt wäre.
  • Auflösung der Reserven:
    • Bei einer Aktivenverminderung durch Verlust bedarf die Reservenauflösung
      • der gesetzlichen oder statutarischen Voraussetzungen
      • eines GV-Beschlusses
  • Unterdeckung der gesetzlichen Reserven:
    • Eine Unterschreitung der gesetzlichen Reserven löst – da die gesetzlichen Reserven Teil des Eigenkapitals sind und für die Feststellung einer Unterbilanz mitgezählt werden – aus:
      • eine Mitteilungspflicht des VR an die Aktionäre bzw.
      • die Pflicht zur Einberufung einer GV (vgl. OR 725 Abs. 1)

Reservearten

Die Reservebildung lässt sich nach den einzelnen Reservearten wie folgt differenzieren:

» Gesetzliche Reserven

» Statutarische Reserven

» Stille Reserven

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