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Aktiengesellschaft

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Eingeschränkte Revision

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Prüfungsbereiche bei der eingeschränkten Revision (auch „review“) sind:

Prüfungspflichten

  • Gegenstand der eingeschränkten Revision:
    • Prüfung, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
      • Die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
      • Der VR-Antrag an die GV über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
  • Umfang der eingeschränkten Revision:
    • Beschränkung der Prüfung auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen
    • Die Revisionsstelle hat die Geschäftsführung durch den VR nicht zu prüfen

Revisionsbericht

  • Schriftliche Berichterstattung an GV
  • Berichtsinhalt:
    • Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision
    • Stellungnahme zum Prüfungsergebnis
    • Angaben zur Unabhängigkeit und ggf.
      • zur Mitwirkung bei der Buchführung
      • zu anderen Dienstleistungen für die AG (zB Steuerberatung)
    • Angaben zur Person des leitenden Revisors und zu seiner fachlichen Befähigung
    • Unterzeichnung durch den leitenden Revisor

Anzeigepflichten

  • Benachrichtigung des Richters, wenn die AG offensichtlich überschuldet ist und der VR die Anzeige unterlässt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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