Berufungsanforderungen
Die personellen Anforderungen an die Revisionsstelle für eine Zulassung als Organ der AG sind:
- Zugelassener Revisionsexperte (nach Revisionsaufsichtsgesetz RAG)
- Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz (vgl. OR 730 Abs. 4)
- Unabhängigkeit (vgl. OR 728 und OR 729)
Berufungsart
Die Revisionsstelle wird berufen durch:
- Wahl auf Vorschlag des VR durch die GV
- Einsetzung durch den Richter
Literatur
CAMPONOVO RICO A., Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle, in: ST 12/97, S. 1145 ff.