Die AG unterliegt im Unternehmenssteuerrecht:
- Kapitalsteuer
- auf dem Betrag des Aktienkapitals
- Gewinnsteuer (Ertragssteuer)
- auf dem Jahresgewinn
- entsprechend der Progression der Steuerhoheit
Es gelten dabei die Allgemeinen Regeln des Unternehmenssteuerrechts von
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerberechnungsgrundlage
- Steuermass
Die Veranlagung der Unternehmenssteuern basiert jeweilen auf der Rechnungslegung der steuerpflichtigen AG.