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Aktiengesellschaft

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Einsichts- und Auskunftsrecht

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der VR-Mitglieder ist nicht nur ein Recht des betreffenden VR-Mitglieds, sondern auch seine Pflicht für seine Arbeit die notwendigen Informationen zu beschaffen:

Informationen ausserhalb der VR-Sitzungen

  • Informationsanspruch:
    • Jedes Mitglied des VR hat einen generellen Auskunftsanspruch für alle Angelegenheiten der Gesellschaft (vgl. OR 715a Abs. 1)
    • Auskunftspflichtiger Personenkreis
      • nur jene Personen, die eine Stellung mit Gesamtverantwortung für die AG besitzen
  • Auskunftsgegenstand:
    • Geschäftsgang
      • Aktueller Geschäftsgang
      • Umsatz- und Ertragsentwicklung
      • Marktanteile
      • usw.
    • Bücher und Aktenvorlage
      • Antrag des VR-Mitglieds an den VR-Präsident
      • Abweisung des Antrags durch VR-Präsident
        • Entscheid des Gesamt-VR (vgl. OR 715a Abs. 5)
    • Auskünfte über einzelne Rechtsgeschäfte
      • Erfordernis der Ermächtigung durch VR-Präsident notwendig (vgl. OR 715a Abs. 3)
    • Erweiterung des Rechts auf Auskunft und Einsichtnahme der VR-Mitglieder
      • durch Regelungen (Organisationsreglement)
      • durch (einzelne) VR-Beschlüsse
      • vgl. OR 715a Abs. 6

Informationen während der VR-Sitzungen

  • Informationsanspruch: (vgl. OR 715a Abs. 2)
    • Jedes Mitglied des VR hat einen generellen Auskunftsanspruch für alle Angelegenheiten der Gesellschaft (vgl. OR 715a Abs. 1)
    • Auskunftspflichtiger Personenkreis
      • VR-Mitglieder
      • mit der Geschäftsführung betraute Personen
    • Nicht an der Sitzung anwesende Personen
      • Beizug zur VR-Sitzung
  • Auskunftsgegenstand:
    • allgemeiner Geschäftsgang
    • einzelne Rechtsgeschäfte bzw. Geschäftsvorfälle

Literatur

  • KUNZ PETER V., Die Auskunfts- und Einsichtsrechte des Verwaltungsratsmitglieds, in: AJP 5/94, S. 572 ff.

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