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Aktiengesellschaft

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Honorar

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Höhe des VR-Honorars wird durch Einigung zwischen VR-Mitglied und der AG, in grösseren Gesellschaften durch den sog. „Nominierungs- und Entschädigungs-Ausschuss“ des Verwaltungsrats, bestimmt und vertraglich festgelegt.

„Die Höhe der VR-Honorare variiert ganz erheblich, je nach Grösse der Gesellschaft, ihrer Finanzkraft, der zeitlichen Beanspruchung und insbesondere auch nach dem Wert, den die VR-Mitglieder ihrer Arbeit selbst zumessen“ (KRNETA GEORG, Praxiskommentar Verwaltungsrat, Ein Handbuch für Verwaltungsräte, Bern 2001, Rz 1786).

Je nach Mass der Gewinnstrebigkeit der AG wird die Honorierung mehr oder weniger erfolgsabhängig ausgestaltet. Bei KMU’s ist oft auch ein Fixum anzutreffen.

Die AG kann die VR-Honorare als Aufwand steuerlich absetzen.

Höhe des VR-Honorars

  • SCHILLINGER PIRMIN, VR-Löhne sind ein Insider-Geschäft – VR-Honorare: Nicht nur Manager, auch Verwaltungsräte stehen wegen ihrer rekordhohen Gehälter für 2008 unter Beschuss. Die Finanzkrise verschafft den Kritikern noch mehr Auftrieb, in Handelszeitung vom 1. – 7.10.2008, Nr. 40, S. 15 ff., mit Honorar-Tabellen
  • HILB MARTIN, Neues integriertes Konzept des VR-, GL- und Personal-Honorierung, Bern 2007
  • EYHOLZER STUMP FABIOLA / HALSTRICK MARTIN, Aktionäre und Honorierung von CEO und GL, in: scorecard, Heft Aktionär, Werte – Strategien – Gesellschaft, S. 34

VR-Honorar-Studien

VR und Besteuerung

  • BAUMER FABIAN, Erwerbseinkünfte im internationalen Verhältnis, in SteuerRevue Nr. 5/2006, S. 337 (Ziffer 3.7) und S. 345 (Ziffer. 4.7)

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