Die Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung.
Voraussetzungen:
- Statutenbestimmung mit Festlegung und Berechnungsmodus
- Ausrichtung nur aus Bilanzgewinn und nur nach vorgängiger Zuweisung der gesetzlichen Reserven sowie nach Ausschüttung einer Mindestdividende von 5 %
Steuerlich sind Tantiemen unbeliebt, da sie nicht Unternehmensaufwand darstellen, sondern aus versteuertem Gewinn zu leisten sind.